Spielordnung

1. Einzelmeisterschaften

1.1 Über die Zulassung zu den Einzelmeisterschaften entscheidet der Turnierleiter des SRW.

1.2 Zur Einzelmeisterschaft im allgemeinen Bereich werden zugelassen:

1.2.1 die ersten 6 Plazierten der letzten Meisterschaft

1.2.2 der Pokaleinzelsieger (Dähnepokalsieger)

1.2.3 Absteiger aus Turnieren des Schachverbandes Mittelrhein (SVM) und des Schachbundes Nordrhein-Westfalen (SBNRW)

1.2.4 je ein Spieler aus jedem Verein

1.2.5 ein Vertreter des Ausrichters

1.2.6 weitere Spieler, die auf Beschluss des Turnierausschusses des SRW zur Teilnahme zugelassen werden, zum Beispiel ein Vertreter der Jugend.

1.3 Zur Einzelmeisterschaft der Frauen werden zugelassen:

1.3.1 die Siegerin der letzten Einzelmeisterschaft der Frauen

1.3.2 eine Spielerin aus jedem Verein

1.3.3 die Absteigerinnen aus Turnieren des SVM und des SBNRW

1.3.4 weitere Spielerinnen, die auf Beschluss des Turnierausschusses des SRW zur Teilnahme zugelassen werden

1.4 Zur Einzelmeisterschaft der Senioren werden zugelassen: Alle Senioren, die zum Start der Einzelmeisterschaft das 60. Lebensjahr erreicht haben und Mitglied im Schachkreis Rhein-Wupper sind.

1.5.1 Erreichen bei Meisterschaften zwei oder mehrere Spieler oder Spielerinnen Punktgleichheit, entscheidet für die Reihenfolge des Turnierstandes das Wertungssystem Sonneborn-Berger. Ergibt sich auch hiernach ein Gleichstand zwischen mehreren Spielern oder Spielerinnen, zählt ein Remis mit Schwarz in der Turniertabelle als Gewinn.

1.5.2 Handelt es sich bei dem Gleichstand um die Entscheidung über den 1. Platz, so ist bei zwei Spielern oder Spielerinnen ein Stichkampf über zwei Partien, bei mehreren Spielern oder Spielerinnen ein einrundiges Turnier auszutragen. Ergibt sich auch hiernach Gleichstand, gilt die Regelung nach Punkt 1.5.1.

1.5.3 Bei nach Schweizer System ausgetragenen Turnieren gelten die obigen Bestimmungen mit der Maßgabe, daß anstatt nach System Sonneborn-Berger nach System Buchholz zu werten ist.

1.6 Zu den Einzelmeisterschaften muss mindestens drei Wochen vor Beginn des Turniers eingeladen werden.

1.7 Es gilt die Bedenkzeit von Ziffer 2.3.

2. Mannschaftsmeisterschaft

2.1 Die Mannschaftsmeisterschaften werden mit Sechser-Mannschaften ausgetragen.

2.2. Die Mannschaftsmeisterschaften werden in folgenden Klassen ausgetragen:

- Bezirksliga

- Bezirksklasse

- Kreisklasse

Einzelheiten und eine Turnierausschreibung bestimmt der Turnierausschuß.

2.3 Spieldauer und Bedenkzeit Die Bedenkzeit beträgt zwei Stunden für 40 Züge und 30 Minuten für den Rest der Partie.

2.4. Leitung von Mannschaftskämpfen

2.4.1 Die Leitung von Mannschaftskämpfen nehmen die beiden Mannschaftsführer gemeinsam wahr. Der Turnierleiter SRW kann von sich aus die Leitung einzelner Kämpfe übernehmen oder einen Wettkampfleiter einsetzen.

2.4.2 Die Mannschaftsführer erledigen gemeinsam die nachstehenden Aufgaben zweckmäßig in folgender Reihenfolge:

2.4.2.1 Feststellen der Turnierbereitschaft (Vorhandensein der Bretter, Uhren, Notation usw.)

2.4.2.2 Verlesen der Mannschaftsaufstellungen und Zuweisen der Bretter

2.4.2.3 Erklärung, ob die Mannschaften im Sinne der Turnierordnung als angetreten gelten

2.4.2.4 Zeitnahme bei der den Spielbeginn schuldhaft verzögernden Mannschaft

2.4.2.5 Freigabe der Bretter

2.4.2.6 Überwachung des Verlaufs des Wettkampfes nach den Regeln

2.4.2.7 Feststellung von Spielzeitüberschreitungen

2.4.2.8 Anfertigung des Spielberichts

2.4.3 Darüber hinaus sind die Aufgaben eines Mannschaftsführers:

2.4.3.1 das Aufstellen der Mannschaft

2.4.3.2 Wahrung des Rechtes, seine Spieler zur Partieaufgabe, zur Fortsetzung des Spieles oder zur Annahme eine Remis-Vorschlages bzw. zur Abgabe eines solchen Angebotes raten zu dürfen. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Spieler selber.

2.4.3.3 Die Bestätigung des Spielergebnisses durch seine Unterschrift auf dem Spielbericht.

2.4.4 Die Mannschaftsführer können ihre Aufgaben gegebenenfalls delegieren, ihr Helfer hat dann die gleichen Rechte wie ein Mannschaftsführer.

2.5. Punktwertung

2.5.1 Bei Mannschaftskämpfen gilt folgende Wertung:

für ein gewonnenes Spiel 2 Punkte

für ein unentschiedenes Spiel 1 Punkt

für ein verlorenes Spiel 0 Punkte

2.5.2 Ein Mannschaftskampf ist gewonnen, wenn eine Mannschaft nach Beendigung des Kampfes mehr Brettpunkte erzielt hat als die andere.

2.6 Punktgleichheit

2.6.1 Bei Gleichheit in den Mannschaftspunkten entscheidet, sofern es sich um den 1. Platz oder um Auf- oder Abstieg handelt, das Ergebnis der Kämpfe der punktgleichen Mannschaften untereinander (direkter Vergleich). Ist der direkte Vergleich bei zwei Mannschaften unentschieden, entscheiden die erzielten Brettpunkte aus dem direkten Vergleich; falls erforderlich werden die Brettpunkte nach der Berliner Wertung umgerechnet. Führt das zu keinem Ergebnis, wird gelost.

2.6.2 Sind mehr als zwei Mannschaften punktgleich, wird der direkte Vergleich in zwei Stufen angewendet.

1. Stufe: Es wird eine Tabelle aus den Ergebnissen der punktgleichen Mannschaften untereinander gebildet.

2. Stufe: Verbleiben nach Anwendung von Stufe 1 wieder mehrere Mannschaften punktgleich, wird eine Tabelle aus den Ergebnissen der verbleibenden Mannschaften untereinander gebildet. Führt das zu keinem Ergebnis, werden die Brettpunkte aus dem direkten Vergleich ermittelt und, falls erforderlich, gemäß der Berliner Wertung umgerechnet. Sind auch nach Anwendung von Stufe 2 weitere Mannschaften punktgleich, wird gelost.

2.6.3 Bei anderen Plätzen entscheidet bei Punktgleichheit die Anzahl der Brettpunkte über die Reihenfolge.

2.7. Auf- und Abstieg

2.7.1 Alle Spielklassen des Schachkreises Rhein-Wupper sollen höchstens zehn Mannschaften umfassen. Die Zielgröße jeder Spielklasse sind 8 Mannschaften. Abweichungen können unter Einhaltung von 2.7.7. vom Turnierausschuss beschlossen werden.

2.7.2 Die dem Schachkreis Rhein-Wupper zustehende Anzahl Aufstiegsplätze aus der Bezirksliga in die SVM richtet sich nach der Turnierordnung des SVM. Im Regelfall ist dies ein Aufstiegsplatz.

2.7.3 In allen anderen Spielklassen Rhein-Wupper steigen die beiden erstplatzierten Mannschaften auf.

2.7.4 Mit Ausnahme der untersten Spielklasse steigen alle Mannschaften ab Platz 7 inklusive ab.

2.7.5 Übersteigt die Anzahl Aufsteiger in die SVM die Anzahl der Absteiger aus der SVM erfolgt der Ausgleich nach 2.7.8.

2.7.6 Verzichtet eine Mannschaft auf ihren durch Aufstieg erworbenen Startplatz, so verbleibt sie in der bisherigen Klasse. Ein Aufstiegsplatz in die SVM geht auf die nächst platzierte Mannschaft über.

2.7.7 Die Festlegung von zusätzlichen Absteigern nach der Saison ist nicht möglich, ein freiwilliger Abstieg kann im Turnierausschuss beantragt werden. Die Reduzierung auf die Zielgröße nach 2.7.1 erfolgt erst in der folgenden Saison durch 2.7.4.

2.7.8 Freie Startplätze in einer Liga die durch 2.7.5, 2.7.6, 2.7.7 entstehen können, werden durch einen Absteiger der entsprechenden Liga nach 2.7.4 in der Reihenfolge der Platzierung besetzt. Sollte dieses Recht von keinem Absteiger wahrgenommen werden, geht der Anspruch auf die am besten platzierte Mannschaft der darunter liegenden Spielklasse über.

3. Pokaleinzelmeisterschaft

3.1 Jeder Verein kann beliebig viele Spieler zur Teilnahme melden.

3.2 Es gilt die Bedenkzeit von Ziffer 2.3.

3.3 Die Auslosung wird derart vorgenommen, daß nach der ersten Runde die Zahl der verbleibenden Teilnehmer auf 32, in der nächsten auf 16 gebracht wird usw.

3.4 In der ersten Runde werden die Farben gelost. Danach soll möglichst von Runde zu Runde gewechselt werden. Treffen jedoch zwei Spieler aufeinander, die gleich oft Schwarz und Weiß gehabt haben, so spielt derjenige mit der niedrigeren Auslosungsnummer mit Weiß.

3.5 Endet die Partie remis, sind zwei Blitzpartien (5 Minuten) zu spielen. Zur ersten Blitzpartie werden die Farben gelost, danach gewechselt. Ergibt sich nach den Kurzpartien Gleichstand, entscheidet die erste gewonnene weitere Blitzpartie.

4. Blitzeinzelmeisterschaft

4.1 Teilnahmeberechtigt sind beliebig viele Spieler aller Vereine.

4.2 Die Turnierform wird vom Turnierleiter bestimmt.

4.3 Entsteht auf dem ersten Platz oder auf dem letzten zur Teilnahme an der nächsten SVM-Blitzeinzelmeisterschaft berechtigenden Platz Punktgleichheit, werden bei zwei punktgleichen Spielern zwei Stichkampfpartien ausgetragen. Ergibt sich auch danach Gleichstand, entscheidet die erste gewonnene weitere Stichkampfpartie. Bei mehreren punktgleichen Spielern wird ein einrundiges Turnier ausgetragen. Ergibt sich dann Gleichstand, wird gelost. Für die erste Stichkampfpartie werden die Farben gelost, danach gewechselt. Die Reihenfolge eines einrundigen Turniers wird ausgelost.

4.4 Die Spielregeln ergeben sich aus der Anlage zur BTO NRW.

5. Blitzmannschaftsmeisterschaft

5.1 Die Blitzmannschaftsmeisterschaft wird wahlweise von einem Verein ausgerichtet.

5.2 Jeder Verein kann mehrere Mannschaften melden.

5.3 Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern und einem Ersatzspieler, die während des Turniers nur in der gemeldeten Aufstellung spielen dürfen.

5.4 Einzelheiten der Durchführung bestimmt der Turnierleiter.

5.5 Bei Punktgleichheit wird, sofern es sich um den ersten Platz oder die Qualifikation für ein übergeordnetes Turnier handelt, ein Stichkampf oder ein einrundiges Turnier ausgetragen. Endet der Stichkampf unentschieden, so gilt für diesen Stichkampf die Berliner Wertung. Ergibt sich dann wieder Gleichstand, wird gelost.

5.6 Die Spielregeln ergeben sich aus der Anlage zur BTO NRW.

6. Turnierleitung

6.1 Verantwortlich für die Durchführung aller Turniere auf Kreisebene ist der Turnierleiter SRW.

6.2 Der Turnierleiter hat das Turnier nach den Spielregeln zu leiten, insbesondere

6.2.1 den Verlauf des Turnieres zu überwachen

6.2.2 möglichst nach jeder Spielrunde die Ergebnisse und den Tabellenstand den Vereinen bekanntzugeben (En Passant)

6.2.3 die während des Turnieres getroffenen Entscheidungen durchzusetzen.

6.3 Bei Verstößen gegen die Spielregeln kann der Turnierleiter Bußen verhängen oder beantragen.

7. Inkrafttreten

Diese Änderung der Spielordnung wurde auf der Sitzung des Turnierausschusses am 30.07.2014 verabschiedet. Sie tritt mit diesem Tage in Kraft.